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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Lösung: Beurteilung von Sachverhalten nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Lösung: Beurteilung von Sachverhalten nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten

Maschine

Die Maschine ist Teil des Anlagevermögens, denn sie steht dem Unternehmen dauernd zur Verfügung (§ 247 Abs. 2 HGB). Der Ausweis erfolgt unter § 266 II A II 2 HGB. Sie wird mit den Anschaffungskosten bewertet (§ 253 Abs. 1 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Es liegt ein abnutzbarer Vermögensgegenstand vor (bzgl. steuerlich ein abnutzbares Wirtschaftsgut), so dass planmäßige Abschreibungen (bzw. Afa im Steuerrecht) vorgenommen werden müssen (§ 253 Abs. 3 Satz 1 HGB, § 7 EStG). Die vorzunehmende lineare Abschreibung berechnet sich nach

AB = (AK/Nutzungsdauer)·Teil des Jahres

= (165.230/15)·(8/12)

= 7.343,56 €.

Der Bilanzausweis erfolgt damit als 157.886,44 €.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeit ist zum Erfüllungsbetrag zu bewerten, d.h. Mit 140.000 €, § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB.

Disagio

Das Disagio liegt vor in der Höhe

Disagio = Prozentsatz·Nominalwert

= 0,04·140.000

= 5.600 €.

Man rechnet nach der Zinsstaffelmethode die

Abschreibung = (Disagio·n)/(1+2+…+n)·(Teil des Jahres)

= (5.600·10)/(1+2+…+10)·(7/12)

= 5.600·10)/55·(7/12)

= 593,94 €.

Abgrenzung Zinsen

Es werden Zinsen gezahlt in Höhe von

Zinsaufwand2015 = Nominalzinssatz·Nominalbetrag·Teil des Jahres

= 0,06·140.000·(7/12)

= 4.900 €.

Buchungssätze

Man bucht schließlich in 01:

Abschreib. auf SachanlagenanTAM7.343,56
ARAPanVerbindl. ggb. Kreditinstituten5.600
Zinsen und ähnliche Aufw.anARAP593,94
Zinsaufwandansonstige Verbindlichkeiten4.900