Die BoDo AG weist im Handelswarenbestand 350 Kopierer zum Anschaffungspreis von 200 € pro Stück aus.
Die Kopierer kamen jedoch mit einem Produktionsfehler auf den Markt, sodass die BoDo AG nach negativen Rezensionen der Kunden feststellen musste, dass nur noch ein Erlös von 295 € pro Maschine erzielt werden konnte. Im Durchschnitt wird ein Rohgewinnaufschlag auf den Anschaffungspreis der verkauften Waren von 125 % erzielt. Dabei werden 23 %-Punkte (entspricht 8 % des Verkaufspreises) für den Gewinn durchgesetzt.
Die betrieblichen Aufwendungen können den Handelswaren nur verhältnismäßig und nicht absolut zugeordnet werden. Werden Handelswaren abgewertet, mindern sich auch die umzulegenden betrieblichen Aufwendungen. Nach dem Bilanzstichtag fällt ein betrieblicher Aufwand von 65 % des im durchschnittlichen Rohgewinnaufschlages enthaltenden Unternehmergewinnprozentsatzes an.
Es liegt keine Betriebsabrechnung für den Handelswarenbereich vor.
a) Veranschaulichen Sie die Angelegenheit nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten.
b) Geben Sie den Teilwert und den Bilanzansatz zum 31. Dezember 01 nach der Formelmethode gemäß R 6.8 Abs. 2 Satz 5 und 6 EStR an.
c) Buchen Sie, falls erforderlich.
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