Es bezeichne
X den zu ermittelnden Teilwert
Z den noch erzielbaren Verkaufspreis
Y1 den durchschnittlichen Unternehmergewinnprozentsatz bezogen auf die Anschaffungskosten
Y2 den Rohgewinnaufschlagsrest
W den Prozentsatz an Kosten, der nach Abzug des Unternehmergewinnprozentsatzes vom Rohgewinnaufschlagssatz nach dem Bilanzstichtag an fällt.
Hierbei ist
Y2 = Rohgewinnaufschlag – Prozentwert des Verkaufspreises ·Anschaffungskosten
= 1,25 – (0,08·1,25·200)/200
= 1,25 – 20/200
= 1,25 – 0,1
= 1,15.
Wir ermitteln den Teilwert nach der Formel
X = Z/[1 + Y1 + Y2·W]
= 295/[1 + 0,23 + 1,15·0,65]
= 295/[1 + 0,23 + 0,7475]
= 149,18 €.
Also lautet der Bilanzansatz damit
Bilanzansatz = 149,18 €/ME·350 ME = 52.212,39 €.
c) Man bucht
Aufwendungen für bezogene Waren | an | Waren |