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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Aufgabe: Beurteilung von Sachverhalten nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Aufgabe: Beurteilung von Sachverhalten nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten

Ein Kunde der Intus AG bekam im September 01 einen Spezialaufzug mit einer einjährigen Garantie geliefert. 90 % des in Rechnung gestellten Betrages von 4.500.000 € zzgl. Mwst. wurden vereinbarungsgemäß gezahlt. Im vorläufigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 01 ist die Forderung in Höhe von 535.500 € noch nicht bilanziert.

Im März 02 beanstandete der Kunde, dass die bei Inbetriebnahme gemessene Belastbarkeit nunmehr zu gering ist. Nachdem der Kunde einen Vergleich der Intus AG ablehnte, verklagte diese den Kunden auf volle Bezahlung des Kaufpreises. Das Gericht urteilte im Oktober 02 jedoch zu Gunsten des Kunden indem es einen Preisnachlass in Höhe der noch nicht bezahlten Rate zuzüglich Umsatzsteuer gewährte.

Im November 02 verklagte der Kunde die Intus AG , wobei er folgende Ansprüche aufgrund des defekten Spezialaufzugs geltend machte:

  • 120.000 € Schadensersatz

  • 10.000 € Gutachterkosten

  • 15.000 € Prozesskosten aus der Klage der Intus AG

  • 20.000 € Prozesskosten aus der Klage des Kunden.

Für das erste Verfahren entstanden der Intus AG eigene Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 12.000 € zzgl. Umsatzsteuer. Diese wurden 02 zutreffend gebucht. Für das zweite Verfahren sind eigene Kosten in Höhe von 25.000 € zzgl. Umsatzsteuer zu erwarten.

Ein Lieferant, der der Intus AG Fertigteile für den Spezialaufzug liefert, hat in einem Schreiben im Dezember 02 Mängel an den von ihm gelieferten Teilen anerkannt, und kündigte deshalb eine Zahlung in Höhe von 150.000 € bis zum 15. Januar 03 an. Bisher hat die Intus AG im vorläufigen Jahresabschluss eine Rückstellung in Höhe von 25.000 € gebildet und gebucht:

  • 10.000 € Gutachten

  • 15.000 € für den ersten Prozess.

Die Prozesskosten für das Verfahren gegen die Intus AG werden laufend entsprechend der vorliegenden Rechnungen bezahlt. Sollte Intus unterliegen, ist mit der Zahlung der Beträge aufgrund der zu erwartenden Dauer des zweiten Verfahrens erst Ende Dezember 04 zu rechnen.

a) Veranschaulichen Sie den Sachverhalt unter Angabe der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften und erstellen Sie die entsprechenden Bilanzposten für das Jahr 02.

b) Bilden Sie die erforderlichen Buchungen.