Mit notariellem Vertrag hat die Solitas KG am 28. Februar im Jahr 01 das Unternehmen WEZA-Zellstoffwarenfabrik übernommen. Der Kaufpreis lag bei 8.000.000 €. Alle Schulden und Vermögensgegenstände wurden somit zum 1.3.01 auf die Solitas KG übertragen. Dem Bilanzbuchhalter der Solitas KG liegen für die übernommenen Schulden und Vermögensgegenstände die folgenden Werte vor:
Buchwerte des Einzelunternehmens WEZA zum 1. 3.01 (in Mio. €) | Zeitwerte zum 1. 3.01 (in Mio. €) | |
Grundstücke | 0,4 | 0,5 |
Gebäude | 1,3 | 1,5 |
technische Anlagen und Maschinen | 4,2 | 4,3 |
Geschäfts- und Betriebsausstattung | 1,5 | 1,7 |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,7 | 0,9 |
Vorräte | 3,0 | 3,1 |
Wertpapiere des Umlaufvermögens | 2,2 | 2,5 |
Forderungen | 1,8 | 2,0 |
Schulden | 9,3 | 9,5 |
Die aufgeführten Summen wurden zutreffend gebucht. Der Unterschiedsbetrag zum Kaufpreis wurde als „sonstiger betrieblicher Aufwand“ behandelt.
Die Abschreibungen der aufgeführten Summen sind bis zum 31. Dezember 01 zutreffend ermittelt und gebucht worden. Ermittle den derivativen Geschäftswert.
Prüfen Sie unter Berücksichtigung der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften 1) und 2).
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