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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Aufgabe: Beurteilung von Sachverhalte nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Aufgabe: Beurteilung von Sachverhalte nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten

Sachverhalt 1

Die Endross KG mietete ab dem Jahre 01, für die Dauer von 15 Jahren, ein mit der Lagerhalle I bebautes Grundstück von ihrem Gesellschafter Hintermayer. Hintermayer erhielt einen monatlichen Mietzins in Höhe von 3.800 € zzgl. USt., der am dritten jeden Monats überwiesen und wie folgt gebucht wurde:

sonstige betriebl. Aufwendungen (Raumkosten)an 
sonstige Vermögensgegenstände (Vorsteuer)anBankgirokonto

Mit Einverständnis aller Gesellschafter ließ Endross in der Halle einen Schwerlastkran über zwei Stockwerke einbauen, dessen gewöhnliche Nutzungsdauer zehn Jahre beträgt.

Am 15. August 01 wurden die Bauarbeiten beendet, so dass der Aufzug ab diesem Zeitpunkt genutzt wurde.

Von dem Monteur erhielt die Endross KG folgende Rechnung:

Einbau Schwerlastkran in Lagerhalle I …, Typ …, 68.000 €

zzgl. 19 % USt. 12.920 €

Gesamtpreis 80.920 €

Im Januar 02 wurde die Rechnung bezahlt.

Gebucht wurde:

Privatentnahme HintermayeranVerbindlichkeiten a LL80.920

Es wurden keine weiteren Buchungen vorgenommen.

a) Erläutern Sie den Sachverhalt nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften und entwickeln Sie ggf. die zutreffenden Bilanzposten am 31.12.01.

b) Buchen Sie die erforderlichen Posten. 

Sachverhalt 2

In einem weiteren Mietvertrag wurde von einem fremden Vermieter die Lagerhalle II angemietet. Die Endross KG ist verpflichtet, alle erforderlichen Reparaturen an der gemieteten Halle II auf eigene Kosten durchzuführen.

Im September 01 wurden produktionsbedingte Schäden an den Wänden der Halle festgestellt. Laut Gutachter werden sich die Reparaturkosten auf etwa 10.500 € (ohne USt.) belaufen.

Da der Arbeitsablauf durch die Reparaturarbeiten erheblich gestört gewesen wäre, entschied sich die Geschäftsleitung der Endross KG die Arbeiten in einer arbeitsmäßig ruhigeren Zeit durchzuführen, im April 02.

Nach erfolgter Instandsetzung in den Monaten April und Mai 02 erhielt die Endross KG am 15. Juni 02 vom Bauunternehmer Scherz eine Rechnung für ausgeführte Mauerwerksinstandsetzungen über 18.000 € zzgl. 19 % USt. = 3.420 €. Bisher wurden noch keine Buchungen vorgenommen.

a) Was würde sich ändern, wenn die Reparatur bereits im Februar 02 ausgeführt worden wäre? 

b) Schildern Sie den Sachverhalt nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften und entwickeln Sie ggf. die zutreffenden Bilanzposten am 31. Dezember 01. 

c) Buchen Sie die erforderlichen Summen.