Die Woody KG ist seit dem 2. Januar Jahr 01 mit 50 % an der Holzverarbeitungs-GmbH mit Sitz in Olpe beteiligt. Bisher wurde die Beteiligung mit Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten) in Höhe von 200.000 € in der Bilanz erfasst.
In der Versammlung der Gesellschafter vom 1. Mai Jahr 10 hat die GmbH für das Geschäftsjahr 09 eine Ausschüttung beschlossen. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer von 20 % und einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde der KG ein Betrag in Höhe von 15.000 € auf das Bankgirokonto gutgeschrieben und dieser in dieser Höhe auf dem Konto Erträge aus Beteiligungen erfasst.
Zum 1. Juli 10 hat die Woody KG die vorstehenden Anteile zu einem Kaufpreis von 300.000 € veräußert. Ein Teil des Veräußerungserlöses in Höhe von 150.000 € wurde auf die privaten Bankkonten der Komplementäre A (60.000 €) und B (60.000 €) und der Kommanditistin C (30.000 €) überwiesen. Der Rest ging auf dem Bankkonto der KG ein und wurde wie folgt gebucht:
Guthaben bei Kreditinstituten an Beteiligungen 150.000 €
Weitere Buchungen erfolgten nicht.
Im Jahre 10 wurden keine weiteren Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen aus Kapitalgesellschaften erzielt. Es wurden auch keine Anteile an Kapitalgesellschaften und keine beweglichen Anlagegüter angeschafft oder hergestellt.
a) Nehmen Sie zum Ansatz, zum Ausweis und zur Bewertung Stellung.