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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Lösung: Beurteilung von Sachverhalten nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Lösung: Beurteilung von Sachverhalten nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten

Sachverhalt 1

Bis zur Veräußerung waren die Anteile der GmbH Teil des notwendigen Betriebsvermögens der KG. Unter Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A III 3 HGB) hat der Ausweis zu den Anschaffungskosten inklus. der Nebenkosten (§ 253 Abs. 1 HGB, § 255 Abs. 1 HGB) zu erfolgen.

Fraglich ist, ob die Veräußerung der Anteile mit Wirkung zum 1.7.04 die Voraussetzungen des § 6b Abs. 10 EStG erfüllt.

Die Anteile gehörten sechs Jahre lang ununterbrochen zum Betriebsvermögen der KG (Erwerb am 2.1.01), § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG. Insbesondere findet keine Einschränkung statt, denn beide Gesellschafter waren in dieser Zeit beteiligt. Die KG ist keine Körperschaft oder Personenvereinigung i.S.d. § 6b Abs. 10 Satz 1 EStG. Im Jahre 10 wurden keine begünstigten Wirtschaftsgüter nach § 6b Abs. 10 EStG angeschafft. Es ist keine Übertragung möglich, die KG kann die aufgedeckten stillen Reserven nach § 6b Abs. 10 Satz 5 EStG in eine Rücklage einstellen.

Methode

Hier klicken zum AusklappenDies erfolgt, wenn der Gewinn möglichst niedrig ausgewiesen werden soll. Wenn nicht, wird auf die Rücklage verzichtet.