a)
Die Rollen Rohpapier gehören zu den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und also zu Vorräten und sind damit Teil des Umlaufvermögens (§ 247 Abs. 2 HGB Umkehrschluss), denn sie dienen nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb. Sie sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten (§ 255 Abs. 1 HGB) und damit zu
AKRollen = Anzahl Rollen·Anschaffungskosten pro Rolle
= 120 Rollen·85 €/Rolle
= 10.200 €.
Das Vorratsvermögen unterliegt als Teil des Umlaufvermögens dem strengen Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB). Dieses ist selbst bei einer nur vorübergehenden Wertminderung (handelsrechtlich!) abzuwerten. Da der Marktpreis bei
MarktpreisRollen=Anzahl Rollen·Marktpreis pro Rolle
= 120 Rollen·79 €/Rolle
= 9.480 €
liegt, beträgt die Wertminderung damit 720 €.
Methode
Der steuerliche Teilwert ist zum Zeitpunkt der Verarbeitung auf 83€ gestiegen, es liegt damit eine dauerhafte Wertminderung von 85 – 83= 2 € pro Rolle vor. Damit ist steuerbilanziell der Ansatz der Vorräte um (83-82)·120 = 120 € auf insgesamt 9.480 + 120 = 9.600 € zu erhöhen. Die Unternehmung muss dies außerbilanziell darstellen (§ 60 Abs. 2 EStDV).
Merke
Sachverhalt 2:
Die Rohlinge sind als unfertige Erzeugnisse als Teil des Vorratsvermögens und damit als Teil des Umlaufvermögens mit den Herstellungskosten zu aktivieren (§ 255 Abs. 2 HGB). Handels- und steuerrechtlich müssen hierbei die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, die Material- und Fertigungsgemeinkosten und die Absetzungen für Abnutzung angesetzt werden (§ 255 Abs. 2 HGB).
Die Zuschlagssätze kalkuliert man folgendermaßen:
ZSMaterialkosten = gesamte Materialgemeinkosten/gesamte Materialeinzelkosten
= 75.000/250.000
= 30 %.
Genauso jenen für die Fertigungskosten:
ZSFertigungskosten= gesamte Fertigungsgemeinkosten/gesamte
Fertigungseinzelkosten
= 180.000/80.000
= 225 %.
Man rechnet daher
Zahlen | Zuschl.satz | Färben | Zuschl.satz | Beschichten |
Materialeinzelk. | 2,0 | 0,8 | ||
Mat.gem.kosten | 30 % | 0,6 | 30 % | 0,24 |
Fert.einzelk. | 3,6 | 5,3 | ||
Fert.gem.kosten | 225 % | 8,1 | 225 % | 11,93 |
Sondereinzelk. | 3 | |||
Herstellungsk. | 14,30 | 21,27 |
Schließlich rechnet man die Endbestände folgendermaßen aus:
Posten | Rechnung | Betrag |
Rohlinge Stufe I | 2.000·14,30 | 28.600 € |
Rohlinge Stufe II | 800·(14,30+21,27) | 28.456 € |
Gesamtbestand 31.12.01 | 57.056 € |
Sachverhalt 3:
Wir reden über einen Warenbestand innerhalb des Vorrats- und damit innerhalb des Umlaufvermögens, welche mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten sind (§ 253 Abs. 3 HGB).
Methode
- Anschaffungspreis (grundsätzlich netto, sofern ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen vorliegt
- abzgl. Anschaffungspreisminderungen wie Rabatte und Skonti
zzgl. Anschaffungsnebenkosten
alles, was notwendig ist, um den Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen
zzgl. nachträgliche Anschaffungskosten.
Beachte allerdings, dass insgesamt nur Einzelkosten (!) eingehen dürfen.
Die Auslandsprovision gehört zu den Kosten des Geldverkehrs und damit zum sonstigen betrieblichen Aufwand und nicht zu den Anschaffungskosten.
Man rechnet also
Posten | Berechnung | Betrag |
Kaufpreis | (150 ₤·900)/(1,62 ₤/€) | 83.333,33 € |
Transportkosten | 620 € | |
Anschaffungskosten | 83.953,33 € |
Der Warenbestand wird also mit
BewertungBestand = (Anschaffungskostengesamt:Mengegesamt)·Bestand
= (83.953,33:900)·90
= 8.395,33 €
ausgewiesen. Wegen des Anschaffungswertprinzips darf der niedrigere Wert der Schuld nicht ausgewiesen werden.
b) Man bucht insgesamt
Aufwendungen für Ware | an | sonst. betriebl. Aufwend. | 620 |
Warenbestand | an | Aufwendungen für Ware | 8.395,33 |
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