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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Lösung: Veränderung des vorläufigen Jahresabschlusses

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Lösung: Veränderung des vorläufigen Jahresabschlusses

a) Fraglich ist die mögliche Aktivierung eines Disagios in der Handelsbilanz nach § 255 Abs. 3 HGB. Da sich die Unternehmung möglichst arm rechnen soll, wird auf die handelsrechtliche Aktivierung verzichtet und stattdessen das Disagio komplett als Aufwand in der GuV verrechnet.

Damit rechnet man

Aufwand01 = Prozentualer Abschlag·Nominalbetrag

= 0,05·200.000

= 10.000 €.

Steuerrechtlich muss das Disagio aktiviert werden (als aktivischer Rechnungsabgrenzungsposten) und über die Laufzeit verteilt werden.

b) Für das selbsterstellte Patent liegt nach § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht vor.

Methode

Hier klicken zum AusklappenBeachte, dass bei der Vorschrift nach § 248 Abs. 2 HGB drei (!) Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie greift:

- nicht entgeltlich erworbener Vermögensgegenstand

- des Anlagevermögens

- der immateriell ist.


Also:

vorläufiger Jahresüberschuss 300.000 €

abzgl. Zinsaufwand Disagio 10.000 €

abzgl. Zinsaufwand Darlehen 7.000 €

Aufwand Patent 100.000 €

Abschreibung 7.500 € (= 50.000/5)*(9/12))

insg. 175.500 €