a) Fraglich ist die mögliche Aktivierung eines Disagios in der Handelsbilanz nach § 255 Abs. 3 HGB. Da sich die Unternehmung möglichst arm rechnen soll, wird auf die handelsrechtliche Aktivierung verzichtet und stattdessen das Disagio komplett als Aufwand in der GuV verrechnet.
Damit rechnet man
Aufwand01 = Prozentualer Abschlag·Nominalbetrag
= 0,05·200.000
= 10.000 €.
Steuerrechtlich muss das Disagio aktiviert werden (als aktivischer Rechnungsabgrenzungsposten) und über die Laufzeit verteilt werden.
b) Für das selbsterstellte Patent liegt nach § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht vor.
Methode
- nicht entgeltlich erworbener Vermögensgegenstand
- des Anlagevermögens
- der immateriell ist.
Also:
vorläufiger Jahresüberschuss 300.000 €
abzgl. Zinsaufwand Disagio 10.000 €
abzgl. Zinsaufwand Darlehen 7.000 €
Aufwand Patent 100.000 €
Abschreibung 7.500 € (= 50.000/5)*(9/12))
insg. 175.500 €