Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmen den anfänglichen Wert eines Vermögensgegenstandes. Allerdings müssen im Laufe der Jahre die Vermögensgegenstände mit immer geringeren Werten angesetzt werden, man muss diese abschreiben.
Abschreibungen kommen als
planmäßige und
außerplanmäßige
Abschreibungen vor.
Der Grund für Abschreibungen liegt zum einen
im Werteverzehr, zum anderen aber
in der Verteilung der Anschaffungskosten auf die Laufzeit.
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