a) Eine Werterhöhung muss nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG vorgenommen werden, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertverminderung nicht mehr vorliegt.
Höchstens sind die Anschaffungskosten anzusetzen.
b) Aufstellen der Buchungssätze:
Buchung Königsallee 13
unbebautes Grundstück 30.000,00 € an Erträge aus Zuschreibungen 30.000,00 €
Buchung Königsallee 15
unbebautes Grundstück 45.000,00 € an Erträge aus Zuschreibungen 45.000,00 €
c) Bewertung nach HGB:
Der niedrige Wert darf nach § 253 Abs. 5 S. 1 HGB nicht beibehalten werden. Auswirkung auf die steuerliche Bilanzierung:
Der niedrige Wert ist steuerlich unzulässig. Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Aufgabe: Zuschreibungen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Aufgabe: Zuschreibungen (Wiederholungsfragen Bilanzierung) aus unserem Online-Kurs Bilanzsteuerrecht interessant.