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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Berechnung Anschaffungskosten - Aufgabe

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Berechnung Anschaffungskosten - Aufgabe

Willi Schmitzhrt einen Spiele-Großhandel in Köln. Ein Wirtschaftsjahr entspricht einem Kalenderjahr. Er ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 EStG und versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Willi Schmitz ist zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Seine Umsätze unterliegen einem Steuersatz von 19 %. Die Voraussetzungen nach § 7g EStG sind erfüllt.

Anfang August des Jahres 03 kaufte Schmitz einen Neuwagen, den er ausschließlich für seinen Betrieb nutzt. Er bekam folgende Rechnung:

Am 4.8.03 lieferten wir folgendes aus:
1 Fiat-Kombi, Listenpreis 28.000 €
abzgl. Sonderrabatt 2.000 €
 gesamt26.000 €
+ Sonderausstattung 1.500 €
+ Überführungskosten 600 €
+ KfZ-Kennzeichen 30 €
 gesamt28.130 €
+ 19 % USt 5.344,70 €
  33.474,7 €
abzgl. 2 % Skonto 669,49 €
 verbleiben32.805,21 €
+ Zulassungskosten 40 €
+ 1 Tankfüllung (inkl. 19 % USt) 60 €
Rechnungsbetrag  32.905,21 €
Gutschrift Gebrauchtfahrzeug15.000 € 
+ 19 % USt2.850 €17.850 €
 verbleiben15.055,21 €


Der Gebrauchtwagen war am 31.12. des Jahres 02 in voller Höhe abgeschrieben. Ein Investitionsabzugsbetrag war für die Anschaffung des Neuwagens nicht in Anspruch genommen.

Buchen Sie die Inzahlunggabe des Gebrauchtwagen und ermitteln Sie unter Angabe der einzelnen Positionen die Anschaffungskosten des Neuwagens. Buchen Sie alles Weitere, das sich aus der Rechnung des Autoverkäufers ergibt.