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Buchführung - aktive Rechnungsabgrenzungsposten ARAP

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Buchführung

aktive Rechnungsabgrenzungsposten ARAP

Diese vorbereitende Jahresabschlussbuchung hört sich kompliziert an, ist aber sehr logisch.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) wird gebraucht, wenn man in einer Periode etwas bezahlt, aber der Aufwand eigentlich erst für die nächste Periode zählt. Ein typisches Beispiel: Man zahlt die Miete für die Monate Januar, Februar und März schon im November des Vorjahres. Da der Abschluss immer periodengerecht erstellt werden muss, werden diese Zahlungen transitorisch abgegrenzt (--> Zahlung vor Erfolgswirkung).

Rechtsgrundlage ist § 250 Abs. 1 HGB: Auf der Aktivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Entscheidend ist also, dass die Vorauszahlung einen bestimmten Zeitraum betrifft (z.B. Miete, Versicherungsbeiträge oder Zinsen für die nächsten Monate); Ausgaben ohne festen Zeitbezug, etwa für eine Werbekampagne, werden nicht abgegrenzt.

Beispiel eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens

Beispiel

Unternehmer U zahlt seine Miete in Höhe von 6.000 € immer für ein halbes Jahr im Voraus am 1.10. und am 1.4. Die Zahlung am 1.10. hat er auf dem Konto Mietaufwendungen gebucht.

Um seinen Jahresabschluss vorzubereiten, bucht er also:

ARAP3.000anMietaufwendungen3.000

Der Aufwand von 3.000 € für Januar bis März erscheint somit nicht in der GuV des laufenden Jahres, weil von der Zahlung am 1.10. auf dem Konto Mietaufwendungen nur noch die 3.000 € für die Monate Oktober, November und Dezember verbleiben. Die Miete für das erste Quartal des nächsten Jahres wurde auf das Konto ARAP gebucht (erscheint in der Bilanz, hat aber keinen Einfluss auf die GuV) und somit periodengerecht abgegrenzt!

Merke

ARAP - transitorische Abgrenzung - Zahlung vor Aufwand - Konto ARAP wird nicht in GuV mit einbezogen