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Einkommensteuer - Tatbestandsmerkmale

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Einkommensteuer

Tatbestandsmerkmale

Folgende Tatbestandsmerkmale sind zu beachten:

  1. Das Kind muss sich in Berufsausbildung befinden.
  2. Das Kind muss auswärtig untergebracht sein (d.h. außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen). 
  3. Das Kind muss volljährig sein (d.h. das 18. Lebensjahr vollendet haben).
  4. Für das Kind muss ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld nach § 62 ff. EStG bestehen.