Folgende Tatbestandsmerkmale sind zu beachten:
- Das Kind muss sich in Berufsausbildung befinden.
- Das Kind muss auswärtig untergebracht sein (d.h. außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen).
- Das Kind muss volljährig sein (d.h. das 18. Lebensjahr vollendet haben).
- Für das Kind muss ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld nach § 62 ff. EStG bestehen.