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Einkommensteuer - Kindergeld

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Einkommensteuer

Kindergeld

Das Kindergeld wird, soweit die Voraussetzungen des § 32 EStG vorliegen, monatlich gemäß § 31 S. 3 EStG ausgezahlt. Das Kindergeld wird auf Antrag gemäß § 67 EStG und § 70 EStG bei der Familienkasse durch Bescheid festgesetzt und ausgezahlt. Zuständige Familienkasse ist meist die Agentur für Arbeit. Bei Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen bzw. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind, ist gemäß § 72 EStG der Dienstherr für die Auszahlung zuständig.