ZU DEN KURSEN!

Einkommensteuer - Systematische Stellung der Sonderausgaben

Kursangebot | Einkommensteuer | Systematische Stellung der Sonderausgaben

Einkommensteuer

Systematische Stellung der Sonderausgaben

Die Sonderausgaben, die nach § 2 Abs. 4 EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar sind, stellen Ausgaben des Steuerpflichtigen aus der Privatsphäre dar. Es sind mithin Privatausgaben.

Viele Sonderausgabenregelungen stellen sogenannte Sozialzwecknormen dar. Unter die Sozialzwecknorm fällt der Spendenabzug nach § 10b EStG sowie die Abzüge nach §§ 10e bis 10g EStG.

Sonderausgaben sind Ausgaben der privaten Sphäre, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkunftsarten stehen. Gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 EStG sind Ausgaben nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig, sofern es sich nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt. Sonderausgaben sind eine ausdrückliche Ausnahme von dem Abzugsverbot des § 12 EStG.