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Betriebsaufgabe im Zusammenhang mit Mitunternehmeranteilen
Gemäß dem Gesetzeswortlaut des § 16 Abs. 3 S. 1 EStG erfolgt auch bei einer Aufgabe des gesamten Mitunternehmeranteils die steuerliche Begünstigung der §§ 16 Abs. 4 sowie 34 EStG.
Aufgabe eines gesamten Mitunternehmeranteils bedeutet, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Mitunternehmeranteils innerhalb kurzer Zeit entweder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden.
Beispiel
A ist an der AB-OHG zu 50 % beteiligt. Er vermietet ein bebautes Grundstück (Fabrikationshalle) an die OHG.
Da A keine Lust mehr auf die Mitunternehmerschaft mit B hat, verkauft er die gesamte 50 %-Beteiligung an C. Das Grundstück wird jedoch nicht mit an C veräußert, vielmehr vermietet A das Grundstück weiter an die dann entstehende BC-OHG.
Durch den Verkauf seiner gesamten Beteiligung ist A nun nicht mehr Mitunternehmer an der OHG, d. h. das Grundstück, auch wenn es weiterhin an die OHG vermietet wird, kann damit kein Sonderbetriebsvermögen des A an der OHG sein, insofern muss eine Entnahme vom Sonderbetriebsvermögen des A an der OHG in dessen steuerliches Privatvermögen stattfinden, § 4 Abs. 1 S. 2 EStG. Dies hat zum Teilwert zu erfolgen, § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG.
Vorliegend ist jedoch auch der Tatbestand einer Aufgabe des gesamten Mitunternehmeranteils des A an der OHG erfüllt, da der gesamte Anteil am Gesamthandsvermögen an C veräußert wird und funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen I in das Privatvermögen überführt wird.
Insofern sind die Begünstigungen §§ 16 Abs. 4 sowie § 34 EStG nicht verloren.
Lernvideos: Veräußerung und Aufgabe eines Mitunternehmeranteil
In dieser vierteiligen Videoreihe erwartet Sie das Thema "Veräußerung und Aufgabe eines Mitunternehmeranteils". Mit unterschiedlichen Beispielen werden Ihnen die Besonderheiten zu diesem Thema erläutert.
Beispiel 1
A und B sind je zur Hälfte an einer OHG beteiligt. Am 1.7.06 veräußert A die Hälfte seines Anteils an C (A danach zu 25%, B zu 50% und C zu 25 % beteiligt).
Beispiel 2
A und B sind je zur Hälfte an einer OHG beteiligt. Am 1.7.06 veräußert A seinen Anteil an C.
Beispiel 3
A ist zu 25% an der AB-GbR beteiligt, an die er ein Grundstück vermietet. A verkauft seinen GbR- Anteil an C und vermietet das Grundstück weiter an die BC-GbR.
Beispiel 4
X ist mit 45% an der XY-OHG (Papiergroßhandel) beteiligt. Zum 30.6.2021 veräußerte X ein Drittel seines Gesellschaftsanteils an der OHG an den neu eingetretenen Gesellschafter A.X ist auch Eigentümer des Grundstücks Birkenweg 2. Den seit Jahren bestehenden Mietvertrag mit der OHG über das Grundstück Birkenweg 2 (Lagerplatz für Wareneingang) wird unverändert fortgeführt durch X.
Beispiel 5
X ist seit Jahren mit 20 % an der XZ-OHG (Teegroßhandel) beteiligt. Zum 30.6.2021 veräußerte X seinen Gesellschaftsanteil an der OHG an A. X ist auch Eigentümer des Grundstücks Kirschweg 15. Den seit Jahren bestehende Mietvertrag mit der OHG und X über das Grundstück Kirschweg 15 (Lagerplatz für Wareneingang) wird unverändert fortgeführt.
Beispiel 6
X ist seit Jahren mit 20 % an der XZ-OHG (Teegroßhandel) beteiligt. Zum 30.6.2021 veräußerte X seinen Gesellschaftsanteil an der OHG an A. X ist auch Eigentümer des Grundstücks Kirschweg 15. Der seit Jahren bestehende Mietvertrag mit der OHG und X über das Grundstück Kirschweg 15 (Lagerplatz für Wareneingang) wird aufgelöst und X nutzt das Grundstück fortan (ab 01.07.2021) in seinem Einzelunternehmen.