Ob Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrecht, vorweggenommene Erbfolge oder Unternehmensnachfolge: Das Erbrecht hat viele Facetten und viele Schnittstellen zu „anderen“ Rechtsgebieten. In der Einkommensteuer gilt es die erbrechtlichen Verhältnisse umzusetzen und die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
Bei der steuerlichen Betrachtung des Erb(an)falls ist es zwingend notwendig zu unterscheiden zu welchem Zeitpunkt der Nachlass auf die Erben übertragen wurde. Wenn eine Person einen Teil ihres Eigentums noch zu Lebzeiten an die Familienmitglieder überträgt, die das Vermögen im Erbfall ohnehin erhalten würden, spricht man von „vorweggenommener Erbfolge“. Erhalten die Erben das Vermögen hingen nach dem Tod des Erblassers sind die Regelungen der Gesamtrechtsnachfolge zu beachten.
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