Die im § 2 Absatz 2 EStG aufgezählten sieben Einkunftsarten werden in Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte unterteilt, was u. a. unterschiedliche Berechnungsmethoden nach sich zieht.
Bei den Einkünften aus
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- und selbstständiger Arbeit
handelt es sich um Gewinneinkünfte. Die übrigen vier Einkunftsarten zählen zu den Überschusseinkünften.
Expertentipp
Unabhängig davon ob Sie sich auf die Steuerfachangestellten-, Steuerfachwirt- oder die Steuerberaterprüfung vorbereiten, decken die gewerblichen Einkünfte die wichtigen Kernbereiche einer Klausur ab.
In diesem Bereich sollten Sie keinesfalls "auf Lücke" setzen. Sie müssen sowohl in den Grundlagen als auch in den vertiefenden Themenbereichen einen hinreichenden Wissenstand aufbauen, um die Klausur erfolgreich bestehen zu können.
In diesem Kontext kommt es auch immer wieder zu Überschneidungen mit dem Fach Bilanzsteuerrecht, da letztlich die dort schwerpunktmäßig abgehandelten Normen des HGB und EStG (hier insbesondere die §§ 4 bis 7i EStG) die Grundlage bilden, um das korrekte Einkommen - nämlich den Gewinn aus Gewerbebetrieb - zu ermitteln.