In diesem Abschnitt werden die Grundlagen einer Betriebsveräußerung im Ganzen kompakt wiederholt. In den ersten beiden Videos werden die Tatbestandsmerkmale des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG besprochen. Die Grundlagen einer Betriebsveräußerung im Ganzen können Sie im Abschnitt Tatbestandsvoraussetzung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG wiederholen.
§ 16 EStG: Betriebsveräußerung im Ganzen -Teil 1
§ 16 EStG: Betriebsveräußerung im Ganzen -Teil 2
Videobeispiele: Betriebsveräußerung im Ganzen
Mit 5 Beispielen weiderholen Sie in den nachfolgenden Videos das Thema Betriebsveräußerung im Ganzen.
Beispiel 1
A kauft den Imbiss seiner Konkurrentin B, die sich direkt neben an befindet. Unmittelbar nach Übergang des Eigentums schließt A den Imbiss.
Beispiel 2
X verschenkt ein Autohaus an die Tochter.
Beispiel 3
Z betreibt in eigenen Geschäftsräumen eine Steuerberaterkanzlei. Er veräußert seinen Mandantenstamm an seinen Nachfolger A. Die Geschäftsräume werden nicht mit veräußert, sondern werden von Ihm für seine Traumerfüllung genutzt: Er eröffnet eine Bar.
Beispiel 4
X bringt seine Arztpraxis in die AB-Partnerschaftsgesellschaft ein. Dafür erhält er Gesellschaftsrechte an der neuen ABX-PartG.
Beispiel 5
Der Gewerbetreibende Herr Apfel veräußert seinen Apfelmus-Betrieb an die Birnen-AG. Verkauft werden dabei:
- 3 Betriebsgrundstücke
- Fertigungsstraße und Produktionsmaschinen
- Rohstoffe und der Warenbestand
- Geschäftsbeziehungen
Herr Apfel behält":
- Forderungen aus LuL
- Verbindlichkeiten LuL
- seinen Betriebs-PKW den er so liebt, dass er Ihn künftig privat weiterfährt
Abwandlung:
Der vorhandene Warenbestand (nicht Rohstoffbestand) wird von Herrn Apfel selbst noch schnell an seine üblichen Abnehmer veräußert.