Es gilt stets und im Einzelfall zu prüfen, wie sich ein Geschäftsvorfall bisher ausgewirkt hatte und wie er sich in der jeweils anderen Gewinnermittlungsart auswirken wird. Wenn es dabei zu einer doppelten oder Nichtberücksichtigung von Aufwendungen oder Erträgen kommt, müssen diese entsprechend korrigiert werden.
Die nachfolgende Aufstellung soll die Systematik und die Ermittlung des Überschussgewinns erleichtern.
Bei Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung | Bei Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR |
Zum laufenden Gewinn des bisherigen Wirtschaftsjahres sind ausgehend von der erstellten Eröffnungsbilanz auf den Beginn des nachfolgenden Wirtschaftsjahres folgende Beträge hinzuzurechnen bzw. abzuziehen: | Zum bisherigen Ergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung sind ausgehend von der Schlussbilanz des betreffenden Wirtschaftsjahres folgende Beträge hinzuzurechnen bzw. abzuziehen: |
+ Warenbestand | - Warenbestand |
+ Bestand Forderungen aus Lieferung und Leistung | – Bestand Forderungen aus Lieferung und Leistung |
+ sonstige offene Forderungen (z.B. Vorsteuer) | – sonstige offene Forderungen |
+ geleistete Anzahlungen | – geleistete Anzahlungen |
+ aktive Rechnungsabgrenzungsposten | – aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
= Zwischensumme | = Zwischensumme |
– erhaltene Anzahlungen | + erhaltene Anzahlungen |
– Bestand Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | + Bestand Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung |
– sonstige Verbindlichkeiten (z.B. Umsatzsteuer) | + sonstige Verbindlichkeiten |
– Rückstellungen | + Rückstellungen |
– passive Rechnungsabgrenzungsposten | + passive Rechnungsabgrenzungsposten |
= Übergangsergebnis | = Übergangsergebnis |