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Veräußerungsgewinn und das Teileinkünfteverfahren
Wenn im Rahmen einer Betriebsveräußerung im Sinne des § 16 EStG im veräußerten Betriebsvermögen Anteile an einer Kapitalgesellschaft enthalten sind, so sind die Regelungen des § 3 Nr. 40 S. 1 lit. b i. V. m. § 3c Abs. 2 EStG zu beachten. Der Veräußerungsgewinn ist, soweit er auf die Kapitalgesellschaftsanteile entfällt, um 40% zu mindern.
Beispiel
Joachim verkauft sein Einzelunternehmen für 600.000 €. Das steuerliche Kapitalkonto hat einen Wert von 400.000 €. Im Betriebsvermögen des Unternehmens sind die Anteile an der X-AG enthalten. Sie haben einen Buchwert von 200.000 €. Der Veräußerungserlös, der auf die Anteile entfällt, beträgt 300.000 €.
Lösung: Der Veräußerungsgewinn, der auf die GmbH-Anteile entfällt, berechnet sich als:
300.000 € * 60% = 180.000 €
- 100.000 € * 60% = 60.000 €
Veräußerungsgewinn 120.000 €
Der restliche Veräußerungsgewinn berechnet sich als:
300.000 €
- 100.000 €
200.000 €
Der gesamte Veräußerungsgewinn beträgt dann:
+ 120.000 €
+ 200.000 €
320.000 €