Der Güterstand, in dem die Ehegatten bis zum Erbfall zusammengelebt haben, hat nicht nur erbrechtliche Auswirkungen, sondern auch erbschaftsteuerliche Folgen.
Der Güterstand, in dem die Ehegatten bis zum Erbfall zusammengelebt haben, hat nicht nur erbrechtliche Auswirkungen, sondern auch erbschaftsteuerliche Folgen.