Rechtlich handelt es sich bei einem Scheck um einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Scheckaussteller und dem Kreditinstitut.
Der Scheck ist bei Sicht zahlbar und soll für den Aussteller kein Kreditmittel sein.
Merke
Gesetzliche Vorgaben für in Deutschland zahlbare Schecks:
- 8 Tage: Wenn Scheck im Inland ausgestellt wurde.
- 20 Tage: Wenn Scheck im europäischen Ausland oder einem an das Mitelmeer angrenzenden Land ausgestellt wurde.
- 70 Tage: Für alle anderen Schecks.