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Gewerbesteuer - Ermittlung der Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer

Ermittlung der Gewerbesteuer

Die Ermittlung der Gewerbesteuer basiert auf dem Gewerbeertrag, der aus dem Gewinn eines Gewerbebetriebs ermittelt wird.

Gemäß § 7 des Gewerbesteuergesetzes wird dieser Gewerbeertrag unter Berücksichtigung von bilanziellen und außerbilanziellen Korrekturen ermittelt, wobei der "Steuerbilanzgewinn" allein nicht ausschlaggebend ist. Es werden bestimmte Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes herangezogen, um den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb zu berechnen.

Nach der Ermittlung des Gewerbeertrags können weitere Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß § 8 GewStG und § 9 GewStG erfolgen.

Merke

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Es ist wichtig, mögliche Fehler bei der Gewinnermittlung zu identifizieren und zu korrigieren, bevor der endgültige Gewerbesteuerbetrag festgesetzt wird.

Die Höhe der Gewerbesteuer kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein, da die Hebesätze individuell von den Gemeinden festgelegt werden und auf den ermittelten Gewerbeertrag angewendet werden.