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Gewerbesteuer - Gewerbesteuer - Wesen, Rechtsgrundlagen & Bedeutung

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Gewerbesteuer

Gewerbesteuer - Wesen, Rechtsgrundlagen & Bedeutung

Einleitung

Wesen und Bedeutung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer besteuert den Gewerbebetrieb. Sie ist eine Objektsteuer. Der Besteuerungsgegenstand ist eine Sache, nämlich der Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuer soll die Erwerbskraft des Gewerbebetriebs erfassen. Davon ausgehend ergibt sich ein wesentlicher Grund für die bei der Ermittlung des Gewerbesteuerertrags vorzunehmenden Hinzurechnungen (vergl. § 8 GewStG) und Kürzungen (vergl. § 9 GewStG).

Die persönlichen Verhältnisse und insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers des Gewerbebetriebs bleiben bei der Gewerbesteuer vollkommen unberücksichtigt.

Die Gewerbesteuer ist als Realsteuer im Sinne von § 3 (2) AO eine Gemeindesteuer. Die Berechtigung und Verpflichtung zur Erhebung der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu (R 1.1 Satz 1 GewStR).

Rechtsgrundlagen der Gewerbesteuer

Wichtigste Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002. Daneben gibt es die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV), mit der der Gesetzgeber eine Konkretisierung einiger Normen des Gewerbesteuergesetzes vorgenommen hat.

Für die Vorbereitung auf die Prüfung und für die Steuerberaterpraxis nicht minder bedeutsam sind die Gewerbesteuerrichtlinien (GewStR), mit denen die Finanzverwaltung Auslegungsfragen zum GewStG beantwortet. Die nach wie vor geltenden Richtlinien 2009 wurden am 28.04.2010 veröffentlicht. Die Gewerbesteuerhinweise wurden 2016 neu herausgegeben.