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Die Kündigungsschutzklage ist begründet, wenn die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.
Expertentipp
So lautet auch der Obersatz im Klausurgutachten!
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Die Kündigungsschutzklage ist begründet, wenn die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.
So lautet auch der Obersatz im Klausurgutachten!