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Handels- & Gesellschaftsrecht | Steuerfachwirtprüfung - Geschäftsführung und Vertretung

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Handels- & Gesellschaftsrecht | Steuerfachwirtprüfung

Geschäftsführung und Vertretung

Bei einer GmbH & Co. KG stehen die Geschäftsführung und die Vertretung der Komplementär-GmbH zu, welche durch ihre Geschäftsführer vertreten wird. Oftmals sind die Geschäftsführer zeitgleich Kommanditist und Gesellschafter der GmbH.

Die Zeichnung der GmbH & Co. KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH, welche zeitgleich durch ihren Geschäftsführer handelt. Da bei der Registeranmeldung die erforderliche Zeichnung der Firma aufbewahrt werden muss, müssen die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH die Firma der GmbH & Co. KG. so zeichnen, dass sie unter der Firma der GmbH & Co. KG die Firma der GmbH und darunter wiederum ihren Geschäftsführernamen setzen.

Beispiel

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Dies könnte in der Praxis so aussehen:

ller GmbH & Co. KG

Müller Verwaltungs-GmbH

Maria Müller

Da diese Zeichnung für den täglichen Geschäftsverkehr oftmals zu umständlich ist, wird der Name des Geschäftsführers unmittelbar unter die Firma der GmbH & Co. KG gesetzt. Allerdings kann so die Gefahr bestehen, dass gutgläubige Dritte den Geschäftsführer möglicherweise für den Komplementär halten, woraus sich haftungsrechtliche Konsequenzen ergeben können. Daher sollte auch im Geschäftsverkehr die für die Handelsregisteranmeldung erforderliche und die wahre Sachlage korrekt wiedergebende Zeichnung verwendet werden.