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Körperschaftsteuer - Fortschreibung des Einlagekontos

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Körperschaftsteuer

Fortschreibung des Einlagekontos

Veränderungen des steuerlichen Eilagekontos lassen sich wie folgt zusammenfassen (vergl. BMF „Steuerliches Einlagekonto“ Beck StE 100 § 27/2 Tz. 9 - 26):

Erhöhungen des steuerlichen Einlagekontos

  • Einlagen, die nicht in das Nennkapital geleistet werden
  • Minderabführungen bei Organgesellschaften (§ 27 Abs. 6 KStG)
  • Herabsetzung des Nennkapitals
  • Vermögensübergang bei Verschmelzung oder Spaltung
  • Einbringungen i.S.d. §§ 20 u. 21 UmwStG, soweit das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital das Nennkapital übersteigt

Minderung des steuerlichen Einlagekontos

  • Leistungen (oGA, vGA,Vorabausschüttungen etc.), die für das steuerliche Einlagekonto als verwendet gelten (§ 27 Abs. 1 S. 3 KStG)
  • Mehrabführungen bei Organgesellschaften (§ 27 Abs. 6 KStG)
  • Vermögensabgang durch Abspaltung