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Körperschaftsteuer - Genossenschaften

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Körperschaftsteuer

Genossenschaften

§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG zählt die Genossenschaften auf, die juristische Personen darstellen, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister entstehen. Es sind Gesellschaften mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 1 GenG).