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Körperschaftsteuer - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

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Körperschaftsteuer

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit 

Hierbei handelt es sich um Personenvereinigungen, bei denen die Mitglieder eine Gefahren- oder Schadensgemeinschaft bilden. Die Rechtsfähigkeit entsteht durch Erlaubnis der staatlichen Stelle.