Inwiefern die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers angemessen sind, ist nach den Vorgaben des BMF-Schreibens v. 14.10.2002 zu beurteilen. Bestandteile der Gesamtbezüge sind
- Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung)
- Einmalzahlungen (bspw. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)
- Variable Gehaltsbestandteile (z.B. Tantieme, Gratifikationen)
- Zusagen über eine betriebliche Altersvorsorge
- Sachbezüge (z.B. Fahrzeugüberlassungen, private Telefonnutzung etc.)