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Körperschaftsteuer - Angemessenheit

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Körperschaftsteuer

Angemessenheit

Die Angemessenheit der Versorgungsbezüge ist im Rahmen der Angemessenheit der Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers zu beurteilen (vgl. H 8.7 „Angemessenheit“). Maßgebende BMF-Schreiben sind das BMF-Schreiben v. 14.10.2002, in welchem Aussagen zur Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers getroffen werden, sowie das BMF-Schreiben v. 03.11.2004, in welchem Aussagen zu einer Überversorgung aufgrund von Pensionszusagen getroffen werden.

Da die Pensionszusage einen Teil des Gesamtbezugs eines Gesellschafter-Geschäftsführers darstellt, hat auch die Überprüfung der Angemessenheit im Rahmen der Beurteilung der Gesamtbezüge zu erfolgen. Die Pensionszusage ist dabei mit ihrer fiktiven Jahresnettoprämie einschließlich etwaiger Abschluss- und Verwaltungskosten in die Überprüfung einzubeziehen.