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Wechsel der Steuerpflicht
Ein Wechsel zwischen der unbeschränkten und der beschränken Körperschaftsteuerpflicht kann dann eintreten, wenn eine Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in das Gebiet außerhalb des Inlands verlegt.
Beispiel
Die Meier GmbH hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Deutschland. Sie verlegt den Ort der Geschäftsleitung am 01.07. des Jahres 01 nach Brüssel in Belgien. Sie betreibt das Werk in Köln weiter als Betriebsstätte und hat hieraus entsprechend inländische Einkünfte.