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Kosten- und Leistungsrechnung | Steuerfachwirtprüfung - Ausgaben und Einnahmen

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Kosten- und Leistungsrechnung | Steuerfachwirtprüfung

Ausgaben und Einnahmen

Einnahmen und Ausgaben sind ebenfalls Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung, die sich in der Finanzbuchhaltung niederschlagen.

Merke

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Sie entstehen bereits durch schuldrechtliche Verpflichtungen (=Vertragsschluss) und umfassen neben den Ein- und Auszahlungen zusätzlich die Zu- und Abgänge an Forderungen und Verbindlichkeiten.

Es gelten die folgenden Merkposten:

  • Einnahmen sind Einzahlungen, Forderungszugänge (z. B. Verkauf auf Ziel) sowie Schuldenabgänge (z. B. Gutschrift eines Lieferers).

     

  • Einnahmen werden auf der Sollseite eines Kontos des Zahlungsverkehrs, des Kontos Forderungen oder des Kontos Verbindlichkeiten gebucht.

  • Ausgaben sind Auszahlungen, Forderungsabgänge (z. B. Gutschriften an einen Kunden) sowie Schuldenzugänge (z. B. Kauf auf Ziel).

  • Ausgaben werden auf der Habenseite eines Kontos des Zahlungsverkehrs, des Kontos Forderungen oder des Kontos Verbindlichkeiten gebucht.