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Lohnsteuer - Konkurrenz zwischen §§ 40, 40b und § 40a EStG

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Lohnsteuer

Konkurrenz zwischen §§ 40, 40b und § 40a EStG

Die Feststellung, ob die in § 40a Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 1 EStG genannten Grenzen eingehalten wurden, bezieht auch die nach § 40 Abs. 2 Satz 1 EStG und die nach § 40b EStG pauschal besteuerten Bezüge ein (vgl. R 40a.1 Abs. 5 Satz 2 LStR). Wenn die Grenzen aufgrund der Zusammenrechnung mit den pauschal besteuerten Bezügen überschritten werden, ist der laufende Arbeitslohn nach allgemeinen Grundsätzen zu versteuern. Die Pauschalierung der Bezüge nach § 40 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. der Zukunftssicherungsleistungen nach § 40b EStG bleibt davon unberührt.