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Lohnsteuer - Auswirkung der vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen auf den Nutzungswert

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Lohnsteuer

Auswirkung der vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen auf den Nutzungswert

Die Übernahme von Treibstoff- oder Garagenkosten usw. durch den Arbeitnehmer führt zur Kürzung des Vorteils. Der Nutzungswert mindert sich auch, wenn der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber ein Entgelt für die Kraftfahrzeugüberlassung zahlt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein pauschales oder um ein kilometerbezogenes Nutzungsentgelt handelt.

Hinweis

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Die Übernahme von einzelnen Kraftfahrzeugkosten (z.B. Versicherung, Treibstoffkosten etc.) durch den Arbeitnehmer führt auch zur Minderung des geldwerten Vorteils. Die Vereinbarung eines Entgelts, das der Arbeitnehmer für die Kraftfahrzeugüberlassung zu zahlen hat, mindert hingegen den geldwerten Vorteil. Übersteigt das Nutzungsentgelt in diesen Fällen den Nutzungswert, führt dies indes nicht zur Annahme von negativem Arbeitslohn bzw. Werbungkosten.