- Soweit eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung vorliegt, ist für die wöchentlichen Fahrten zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands (Familienwohnort) kein geldwerter Vorteil zu erfassen.
- In den folgenden Fällen ist für die Nutzung des Firmen-Pkw zu den Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Familienwohnung (bzw. weiter entfernt liegenden Wohnung) ein geldwerter Vorteil zu versteuern:
- Die Begründung des doppelten Haushalts war nicht beruflich veranlasst (z.B. der Arbeitnehmer ist vom Beschäftigungsort mit der Familie weggezogen oder der Arbeitnehmer ist unverheiratet und führt in der weiter entfernt liegenden Wohnung keinen eigenen Hausstand);
- Der Arbeitnehmer führt zwar einen steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushalt, er fährt aber mehr als einmal wöchentlich an den Familienwohnort.
Der Vorteil ist in diesen Fällen mit 0,002% des Bruttolistenpreises je (einfachem) Entfernungskilometer anzusetzen.