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Lohnsteuer - Inhalt der ELStAM i.S. des § 39 EStG

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Lohnsteuer

Inhalt der ELStAM i.S. des § 39 EStG

Lohnsteuerabzugsmerkmale sind gemäß § 39 Abs. 4 EStG:

  1. Steuerklasse (§ 38b Absatz 1) und Faktor (§ 39f),
  2. Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz 2),
  3. Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (§ 39a),
  4. Höhe der Beiträge für eine private Krankenversicherung und für eine private Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d) für die Dauer von zwölf Monaten, wenn der Arbeitnehmer dies beantragt,
  5. Mitteilung, dass der von einem Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Lohnsteuer freizustellen ist, wenn der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber dies beantragt.

Infolge des BMF-Schreibens vom 21.05.2015 (BStBl. I, S 488) wurde das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren eingeführt (§ 39a Abs. 1 S. 3 EStG). Als Starttermin wurde gemäß § 52 Abs. 37 EStG der 01.10.2015 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für den Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 01.01.2016 bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt stellen.