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Lohnsteuer - Maßgeblicher Arbeitslohn und Höhe sowie Ermittlung der Lohnsteuer

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Lohnsteuer

Maßgeblicher Arbeitslohn und Höhe sowie Ermittlung der Lohnsteuer

Maßgeblicher Arbeitslohn und Höhe der Lohnsteuer (§ 38a EStG)

Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn bestimmt u.a. die Höhe der Lohnsteuer.

Nach § 38a Abs. 1 S. 2 EStG i.V.m. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG gilt bei laufendem Arbeitslohn eine besondere Zuflussfiktion, wohingegen bei sonstigen Bezügen das strenge Zufluss-/Abflussprinzip zu beachten ist:

Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn).

  • Laufender Arbeitslohn: Zufluss in dem Kalenderjahr, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet.
  • Sonstiger Bezug: Bezug in dem Kalenderjahr des tatsächlichen Zuflusses.

Ermittlung der Lohnsteuer

Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen des Einzelfalls erfolgt über:

  • die ELStAM Daten und

  • die darin festgehaltenen Steuerabzugsmerkmale (Steuerklassen / Freibeträge),

  • Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e) oder Ausstellung von entsprechenden Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Abs. 3 und § 39e Abs. 7 und 8) sowie

  • Feststellung von Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen, § 39a EStG.