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Lohnsteuer - Höhe und Grenze des Pauschsteuersatzes

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Lohnsteuer

Höhe und Grenze des Pauschsteuersatzes

Höhe des Pauschsteuersatzes

Der Pauschsteuersatz beträgt 30 % und berücksichtigt, dass die übernommene Steuer einen weiteren Vorteil für den Empfänger der Sachzuwendungen darstellt, der ebenfalls als Einnahme zu erfassen wäre. Zur Pauschsteuer kommt noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer hinzu.

Höchstbetrag/-grenze

Die Pauschalisierung ist gemäß § 37b Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen,

  • soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr (Nr. 1 = Höchstbetrag) oder
  • wenn die Aufwendungen für die einzelne Zuwendung (Nr. 2 = Höchstgrenze)

den Betrag von 10.000 € übersteigen.

Sollte die Höchstgrenze bereits infolge einer Zuwendung überschritten werden, kann gleichwohl der Höchstbetrag für eine andere Zuwendung an denselben Empfänger ausgeschöpft werden.

Bei der Prüfung dieser wertmäßigen Beschränkung werden die Zuwendungen an nahestehende Personen (z.B. die Ehefrau oder der Lebenspartner) des begünstigten Zuwendungsempfängers diesem unmittelbar zugerechnet. Etwaige Zuzahlungen des Zuwendungsempfängers sind gegenzurechnen.