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Lohnsteuer - Lohnsteuer-Pauschalierung in besonderen Fällen

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Lohnsteuer

Lohnsteuer-Pauschalierung in besonderen Fällen

Neben der Ermittlung der Lohnsteuer nach den abgerufenen ELStAM oder der Pauschalierung vom Arbeitslohn der Aushilfskräfte, kurzfristig und geringfügig Beschäftigter lässt das Einkommensteuergesetz für bestimmte Lohnteile die Lohnsteuererhebung mit Pauschsteuersätzen zu. Hierbei sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden:

  • Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem durchschnittlichen Steuersatz für sonstige Bezüge und Nacherhebungsfälle (variabler Pauschalsteuersatz),
  • Lohnsteuer-Pauschalierung für bestimmte Lohnbestandteile mit festen Steuersätzen von 25% und 15%.