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Lohnsteuer - Dienstverhältnis

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Lohnsteuer

Dienstverhältnis

Um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erzielen, muss ein Dienstverhältnis (Arbeitsverhältnis) bestehen. Es spielt keine Rolle, ob das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Bezüge noch aktiv ist oder bereits beendet wurde. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn die arbeitende Person dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt, gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 LStDV. Dies ist gegeben, wenn die tätige Person unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu befolgen verpflichtet ist, gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 LStDV.