ZU DEN KURSEN!

Lohnsteuer | Steuerberaterprüfung - Geldwerter Vorteil

Kursangebot | Lohnsteuer | Steuerberaterprüfung | Geldwerter Vorteil

Lohnsteuer | Steuerberaterprüfung

Geldwerter Vorteil

Der Arbeitslohn muss dem Arbeitgeber nicht zwingend unmittelbar in Geld zugewendet werden.

Dieser kann auch in anderen Vorteilen wie z.B. in Form von Sachbezügen bestehen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuwendet, wie aus § 8 Abs. 1 Satz 1 EStG hervorgeht.

Merke

Hier klicken zum Ausklappen

Unter Sachbezügen versteht man also Lohn, der nicht in Form von Geld zugewendet wird.

Er wird mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort versteuert (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG). Bis zu einer Grenze von 50,00 Euro pro Kalendermonat (vor 2022; 44,00 Euro pro Kalendermonat) sind sie aus Vereinfachungsgründen steuerfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.

Hinweis

Hier klicken zum Ausklappen

Der Betrag von 50,00 Euro ist eine Freigrenze, kein Freibetrag! Bei Übersteigung der Freigrenze ist der gesamte Betrag steuerfällig und nicht lediglich der Übersteigende.

Ist die Freigrenze von 50,00 Euro ist nicht überschritten, liegt insofern kein geldwerter Vorteil vor.