Sofern dem Arbeitnehmer ein steuerbarer Vorteil (Geld, Sachbezug etc.) im Rahmen eines Dienstverhältnisses zufließt, ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob eine Steuerbefreiung nach § 3 oder § 3b EStG für diesen Vorteil anwendbar ist. Gleichzeitig ist das korrespondierende Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 3c Abs. 1 EStG im Rahmen einer Einkommensteuererklärung zu beachten.
Der Vorteil ist nur steuerpflichtig, wenn bzw. soweit eine Steuerbefreiung nicht anwendbar ist.
Nachfolgend werden Ihnen einschlägige Steuerbefreiungsvorschriften exemplarisch vorgestellt.
Vorab zwei Videos zur Vertiefung. Im ersten Video wird die Steuerfreiheit anhand eines Beispielfalles erklärt. Im zweiten Video wird ein Überblick über ausgewählte Steuerbefreiungstagbestände gebeben.