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Lohnsteuer - Überlassung von Dienstfahrrädern

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Überlassung von Dienstfahrrädern

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Steuerbefreiung für Dienstfahrräder und Dienst-Pedelecs (bis 25 km/h) gemäß § 3 Nr. 37 EStG:

Steuerfrei sind: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassene Dienstfahrräder und Dienst-Pedelecs (E-bikes bis 25 km/h ohne Zulassung).

Anwendung der Vorschrift: ab dem 01.01.2019.

Hinweis

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Bisher werden die meisten e-Bikes über die Gehaltsumwandlung an die Arbeitnehmer überlassen. Für diese Art von Überlassungen gilt weiterhin die alte Rechtslage (die 1%-Regelung ist in diesen Fällen weiterhin anzuwenden).

Wir betrachten nun ein Lernvideo zur Überlassung und Übereignung von Dienstfahrrädern.