Steuerbefreiung für Dienstfahrräder und Dienst-Pedelecs (bis 25 km/h) gemäß § 3 Nr. 37 EStG:
Steuerfrei sind: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassene Dienstfahrräder und Dienst-Pedelecs (E-bikes bis 25 km/h ohne Zulassung).
Anwendung der Vorschrift: ab dem 01.01.2019.
Hinweis
Bisher werden die meisten e-Bikes über die Gehaltsumwandlung an die Arbeitnehmer überlassen. Für diese Art von Überlassungen gilt weiterhin die alte Rechtslage (die 1%-Regelung ist in diesen Fällen weiterhin anzuwenden).
Wir betrachten nun ein Lernvideo zur Überlassung und Übereignung von Dienstfahrrädern.