Wird der Arbeitsweg mit dem ÖPNV zurückgelegt, so können gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG die hierfür aufgewendeten Beträge angesetzt werden. Der Höchstbetrag des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG in Höhe von 4.500 € kommt ebenfalls nicht zum Tragen.
Wird der Arbeitsweg mit dem ÖPNV zurückgelegt, so können gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG die hierfür aufgewendeten Beträge angesetzt werden. Der Höchstbetrag des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG in Höhe von 4.500 € kommt ebenfalls nicht zum Tragen.
Ich hatte zu Beginn des Studiums keine Ahnung von Steuern. Dank steuerkurse.de hab ich jetzt den Durchblick!
Odelette Bisson
Großes Lob für die guten Kurse! Ich hab zum Glück bestanden.
Andreas Sommer
Die Videos sind einfach klasse. :)
Barbara Kalb
Folge uns auf Instagram!
Sichere dir aktuelle Prüfungstipps, Urteile und kostenfreie Webinar-Teilnahmen!