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Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung - Einmalzahlungen im Beitragsverfahren

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Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung

Einmalzahlungen im Beitragsverfahren

Eine Einmalzahlung, die dem Arbeitnehmer während der fortbestehenden Beschäftigung gezahlt wird, ist dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in der sie ausgezahlt wird (Zufluss-Prinzip). Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Fälligkeit des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts nicht an.