Inhaltsverzeichnis
Rentenversicherung
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, ergänzende Leistungen einschließlich Übergangsgeld, sonstige Leistungen (§§ 9 – 31 SGB VI)
- Renten wegen Alters als Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, für schwerbehinderte Menschen, für besonders langjährige Versicherte, für Frauen, wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 33 Abs. 2, §§ 35 – 38 SGB VI, 235 bis 237a SGB VI)
- Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (§§ 33 Abs. 3, 43, 240, 241 SGB VI)
- Renten wegen Todes als kleine oder große Witwen-, Witwerrente, Erziehungsrente, Waisenrente (§ 33 Abs. 4, §§ 46, 47, 48 SGB VI)
- Zuschuss zur Krankenversicherung (§ 106 SGB VI)
- Rentenabfindung (§ 107 SGB VI)
- Beitragserstattung (§ 210 SGB VI)
Hinweis
Seit Januar 2021 werden Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, für ihre Lebensleistung im Alter eine spürbar höhere Rente bekommen.
Mit der Grundrente, einem Zuschlag zur Rente, werden bisher niedrige Renten aufgewertet.